Nachhaltigkeit -
ein komplexer Begriff

Obwohl so häufig verwendet, oder gerade deswegen, fehlt dem Begriff Nachhaltigkeit im alltäglichen Sprachgebrauch oft ein klarer Umriss. Was ist Nachhaltigkeit überhaupt? 

Kurz: Die Nutzung von Ressourcen nach dem Prinzip der generationenübergreifenden Gerechtigkeit. Heißt: Ressourcen nicht auf Kosten nachfolgender Generationen zu verbrauchen.

Für die Herstellung von Produktverpackungen ergeben sich daraus eine Vielzahl von Möglichkeiten und auch Verantwortlichkeiten zur konkreten Umsetzung von Nachhaltigkeit.

Diese werden umso komplexer, da sie immer im jeweils vorhandenen System (z.B. Stand der Technologie, Vorhandensein von Ressourcen und Recyclingstrukturen) betrachtet werden müssen.

 

Nachhaltiger heißt nicht immer teurer!

Gemeinsam machen wir Ihre Produktverpackung nachhaltiger!

Nachhaltigkeit muss nicht teurer sein, kann im besten Fall sogar Kosten senken. Wie?

Mit dem richtigen Etikett! Die Auswahl der richtigen Kombination von Materialien und die Berücksichtigung vorhandener Recyclingstrukturen kann die Nachhaltigkeit Ihrer Verpackung steigern. Zudem kann Nachhaltigkeit durch Reduzierung von Material zu Kostenersparnis führen.

Weiter führt die kontinuierlich steigende Nachfrage nach nachhaltigeren Materialien dazu, dass auch scheinbar spezielle Materialien immer günstiger in der Herstellung werden. Nicht zuletzt mit Einführung der neuen PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung weiter vorangetrieben und beschleunigt wird.

Drittens kann eine nachhaltige Produktverpackung ganz konkret zu geringeren EPR-Gebühren führen, denn mit Einführung der PPWR werden die EPR-Gebühren gestaffelt anhand der Recyclingfähigkeit der Gesamtverpackung bemessen werden.

 

 

Umweltfreundliche Verpackung mit drei nachhaltigen Produkten.

Unser Portfolio

Etiketten aus Rezyklat /
mit Rezyklatanteil

Etiketten aus Light-Materialien (Reduce)

Etiketten aus natürlichen Rohstoffen

Kompostierbare Etiketten

Etiketten für den Mehrweg-Einsatz (Reuse)

Recyclingfähige Etiketten
= Etiketten, die die Recyclingfähigkeit der Gesamtverpackung erhöhen

Etiketten aus nachhaltigen Materialien

PPWR
Packaging and Packaging Waste Regulation

Seit dem 11.02.2025 ist die neue europäische Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 in Kraft (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR). Der Startschuss zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt am 12.08.2026. Von da an werden die sich aus der PPWR ergebenden Pflichten und Anforderungen schrittweise Gültigkeit erlangen.

Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein

Ziel der PPWR ist es, die Nachhaltigkeit von Produktverpackungen flächendeckend in der gesamten EU zu verbessern. 
Hierfür formuliert sie Pflichten an Unternehmen und konkrete Anforderungen an die Produktverpackungen der nahen Zukunft. So müssen spätestens bis zum Ende der Umsetzung der Maßnahmen alle Verpackungen recyclingfähig sein und sich an Formatvorgaben orientieren, die der Minimierung von Verpackungen dienen. Kunststoffverpackungen müssen PCR-Rezyklat enthalten und Etiketten für die Aufbringung auf Obst und Gemüse müssen kompostierbar sein.
 

Timeline PPWR Oster-Druck

2030 - Erste große Umsetzungswelle

Nach dem Start der Umsetzung 2026 gibt es eine "erste große Welle" der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2030. Eine der wichtigsten Anforderungen, die ab jetzt gelten:
Es dürfen nur noch Verpackungen auf den Markt gebracht werden, die einer Recyclingfähigkeit der Kategorien A, B oder C entsprechen:

Übersicht Kategorien Recyclingfähigkeit

Die genauen Methoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit werden bis 2030 erwartet. Bis dahin bietet der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit der Zentralen Stelle Verpackungsregister eine gute Orientierung, um sich auf die dann geltenden Anforderungen vorzubereiten (Mindeststandard_VerpackG_2024.pdf). Klar ist: Das Etikett spielt eine entscheidende Rolle. 

 

Anpassung der EPR-Gebühren

Über die PPWR werden Anpassungen der Gebühren im Zusammenhang mit der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vorgenommen. Eine höhere Recyclingfähigkeit wird entsprechend zu geringeren EPR-Gebühren führen. 

 

Kennzeichnungspflichten ab 2028

Im August 2028 wird die Pflicht zur harmonisierten Kennzeichnung von Verpackungen wirksam. Diese verlangt Angaben zur Materialzusammensetzung, die dem Endkunden die Sortierung der einzelnen Verpackungsbestandteile erleichtert.

 

Wir unterstützen Sie

Um die bestmögliche Recyclingfähigkeit für Ihre Produkte zu erreichen und allen weiteren Anforderungen der PPWR gerecht zu werden, unterstützen wir Sie bei der Wahl des richtigen Materials.

Dank der engen Zusammenarbeit mit unseren Herstellern, bietet unser Portfolio die Möglichkeit, allen Anforderungen der PPWR gerecht zu werden. 

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